LEisenbG RP

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz über Eisenbahnen und Bergbahnen in der Fassung vom 23. März 1975

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Landeseisenbahngesetz

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die nicht zum Netz der Deutschen Bundesbahn gehörenden Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs, für die Bergbahnen des öffentlichen Verkehrs und für die Anschlussbahnen.