NPersVG

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Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Februar 2016

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Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Niedersachsen. Personalvertretungen werden gebildet in den Verwaltungen und Gerichten des Landes, den Verwaltungen der Gemeinden, der Landkreise sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen.

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Review vom 01. September 2023