LKSG RP

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Landesgesetz zur Förderung des Klimaschutzes vom 19. August 2014

Link zum Rechtstext

Landesklimaschutzgesetz

Kerninhalte

Mit diesem Gesetz sollen Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen festgeschrieben sowie geeignete Umsetzungsinstrumente geschaffen werden.
Soweit bundesrechtliche Vorgaben zum Klimaschutz abschließend sind, finden die Vorgaben dieses Gesetzes keine Anwendung. Soweit die Belange des Klimaschutzes ausdrücklich oder im Rahmen öffentlicher Belange bei Entscheidungen der öffentlichen Stellen zu berücksichtigen sind, finden die Vorschriften dieses Gesetzes unter Berücksichtigung der fachgesetzlichen Abwägungssystematik ergänzende Anwendung.