PersVG LSA

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Landespersonalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 2004

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Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Personalvertretung in Sachsen-Anhalt. Personalvertretungen werden gebildet in den Verwaltungen des Landes, der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sowie der sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Zu den Verwaltungen im Sinne dieses Gesetzes gehören auch die Gerichte und Eigenbetriebe.