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LWPG NRW
LWPG NRW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2024 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Zweck dieses Gesetzes ist es, eine flächendeckende Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verpflichtend einzuführen. Dadurch soll ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden. Planungsverantwortliche Stellen im des Wärmeplanungsgesetzes sind die Gemeinden. Für die Wärmeplanung und die Wärmepläne gilt das Wärmeplanungsgesetz, soweit nicht durch dieses Gesetz etwas anderes bestimmt ist. Jede Gemeinde hat auf ihrem Hoheitsgebiet die Wärmeplanung nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Wärmeplanungsgesetzes durchzuführen. Sie nehmen diese Pflicht und die Aufgaben in eigener Verantwortung wahr. |
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