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LWPG NRW

LWPG NRW

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen vom 10. Dezember 2024

Link zum Rechtstext

Landeswärmeplanungsgesetz NRW

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, eine flächendeckende Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verpflichtend einzuführen. Dadurch soll ein Beitrag zu einer effizienten, wirtschaftlichen und klimafreundlichen Wärmeversorgung sowie zum Klimaschutz geleistet werden.

Planungsverantwortliche Stellen im des Wärmeplanungsgesetzes sind die Gemeinden. Für die Wärmeplanung und die Wärmepläne gilt das Wärmeplanungsgesetz, soweit nicht durch dieses Gesetz etwas anderes bestimmt ist.

Jede Gemeinde hat auf ihrem Hoheitsgebiet die Wärmeplanung nach Maßgabe dieses Gesetzes und des Wärmeplanungsgesetzes durchzuführen. Sie nehmen diese Pflicht und die Aufgaben in eigener Verantwortung wahr.

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