LWG NRW

 



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Landeswassergesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juli 2016

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für die in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 des Wasserhaushaltsgesetzes aufgeführten Gewässer sowie für Handlungen und Anlagen, die sich auf die Gewässer und ihre Nutzungen auswirken oder auswirken können. Satz 1 gilt auch für Teile von Gewässern

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

Inst_SumPrüfpf; WHG_Sum_Abwasser; WHG_Sum_MoC
Tags

LandesWaG NRW; LWassG NRW; LWasserG NRW; LandesWassG NRW; LandesWasserG NRW; LWaG NRW

Links zur Rechtsänderung

Review vom 05. Januar 2022
Review vom 04. Juni 2021 
Review vom 01. Juli 2020