NiSchG NRW

 



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Nichtraucherschutzgesetz NRW

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Gesetz zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2007

Kerninhalte

Dieses Gesetz normiert Rauchverbote für Gebäude und sonstige vollständig umschlossene Räume. Die aufgeführten Rauchverbote gelten nicht in Räumlichkeiten, die ausschließlich der privaten Nutzung vorbehalten sind.

Es regelt zudem Besonderheiten für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sowie für Schulen und legt Ausnahmen fest, wie z.B. speziell gekennzeichnete Räucherräume.