KiStG NRW

 

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Gesetz über die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen vom 22. April 1975

Link zum Rechtstext

Kirchensteuergesetz NRW

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Erhebung von Kirchensteuern im Land Nordrhein-Westfalen.

Die Katholische Kirche und die Evangelische Kirche erheben im Land Nordrhein-Westfalen Kirchensteuern auf Grund eigener Steuerordnungen.