UIG NRW

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 29. März 2007

Link zum RechtstextUIG NRW

Kerninhalte

Zweck dieses Gesetzes ist es, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen zu schaffen.