HaSiG NRW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Gesetz über die Sicherheit in Häfen und Hafenanlagen im Land Nordrhein-Westfalen vom 17. Dezember 2015 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz dient der Sicherheit in den nordrhein-westfälischen Häfen und Hafenanlagen, insbesondere dem Schutz vor Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (Gefahrenabwehr in Häfen und Hafenanlagen). Es dient der Ausführung sowie der Umsetzung der Vorgaben folgender internationaler Vorschriften, soweit diese nicht bereits unmittelbar gelten. Es findet Anwendung |