Blog from October, 2015

Urteil zur Abgrenzung von Abfall und Produkt

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass als Pflanzringe verwendete Altreifen nicht als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) zu qualifizieren sind (VG NeustadtUrteil vom 11. September 2015 – 4 K 162/15.NW).


Für detaillierte Angaben dazu, lesen Sie hier weiter.

Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz vom vom 9. September 2015 

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls besitzt die Erlaubnis zum Betrieb einer privaten Wasserversorgungsanlage. Das Brunnenwasser wird von mehreren Personen und für den landwirtschaftlichen Betrieb des Klägers genutzt. Im Jahr 2014 forderte der beklagte Landkreis den Kläger auf, das Trinkwasser aus dem Brunnen insbesondere darauf untersuchen zu lassen, ob Pflanzenschutzmittel- und Biozidproduktwirkstoffe nachweisbar sind. Eine aussagekräftige aktuelle Untersuchung auf diese Parameter sei nicht vorhanden.

Der Kläger hält die Untersuchung des Trinkwassers auf Pflanzenschutzmittelrückstände für unnötig, weil Pestizide im Bereich des beklagten Landkreises nicht in dem von der Behörde angenommenen Umfang eingesetzt worden seien. Die bisherigen Untersuchungen des Wassers seien ohne Beanstandungen gewesen. Deshalb hätte der Beklagte die Notwendigkeit der Untersuchung auf die Pflanzenschutzmittelparameter näher begründen müssen. Die verlangte Untersuchung sei unverhältnismäßig teuer. Sie stelle eine Mehrbelastung des Klägers gegenüber den Beziehern von Leitungswasser dar.

Um zu erfahren, ob die Klage Erfolg hatte, lesen Sie hier bitte weiter.

Nach fast 40 Jahren wird die Verordnung über die Betriebsbeauftragten für Abfall aus dem Jahre 1977 novelliert. Im aktuellen Entwurf werden nun zum ersten Mal Anforderungen an die Zuverlässigkeit und Fachkunde von Abfallbeauftragten definiert. Der Verband der Beauftragten (VBU) fordert jedoch weitere Änderungen.

Um mehr über die Novellierung der Abfallbeauftragten-Verordnung zu erfahren, lesen sie hier weiter.

Unseren Kunden steht ab sofort die aktuelle Ausgabe unseres Reports zur Verfügung.

Brandaktuell stellen wir Ihnen das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz vor, das endlich, dem Entwurf entsprechend, veröffentlicht worden und gleich mit zwei Änderungen am 24. Oktober 2015 in Kraft getreten ist.

Von großer Bedeutung sind die grundlegenden Überarbeitungen der Zertifizierungsnormen DIN EN ISO 9001 „Qualitätsmanagementsysteme“ und DIN EN ISO 14001 „Umweltmanagementsysteme“. Wir haben die jeweiligen Änderungen für Sie übersichtlich zusammengestellt.

Seitens der EU wurde eine Stabilitätsreserve für den Treibhausgasemissionshandel ab 1. Januar 2019 mit der Richtlinie 2003/87/EG eingeführt und der Aromastoff „p-Mentha-1,8-dien-7-ol“ aus der Unionsliste (Anhang I Teil A der Verordnung (EG) Nr. 1334/2008) wegen Gentoxizität in vivo gestrichen. Zudem wurden die Trinkwasserrichtlinie (Richtlinie 98/83/EG) und die Richtlinie 2009/28/EG, die einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen vorschreibt, geändert.

Im Zuge der 50. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften wurde die Straßenverkehrs-Ordnung um Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und die Fahrzeug-Zulassungsverordnung um ein E-Kennzeichen und eine Plakette für ausländische elektrisch betriebene Fahrzeuge ergänzt.

Das Eisenbahn-Bundesamt hat neue Technische Regelungen für den Nachweis der elektromagnetischen Verträglichkeit zwischen Schienenfahrzeugen und der Infrastruktur (TR-EMV) veröffentlicht. Diese Regelungen sind am 1. Oktober 2015 in Kraft getreten.

Die TRGS 551 „Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“ wurde neu gefasst und dem aktuellen Stand der Technik angepasst. Sie konkretisiert einige wesentliche Pflichten aus dem Gefahrstoffrecht und geht auf besondere Schutzmaßnahmen ein.

Die Saarländische Landesbauordnung wurde umfassend geändert. Sie wurde der Musterbauordnung der Bauministerkonferenz von September 2012 angepasst, und die Vorschriften über Bauprodukte entsprechen nun den europarechtlichen Vorgaben.

Schlussendlich machen wir Sie mit dem mittlerweile veröffentlichen Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes vertraut. Mit den geplanten Änderungen, die alle Heizungsbesitzer betreffen, soll eine gesetzliche Grundlage für die Einführung eines nationalen Effizienzlabels für Heizungsaltanlagen (in Form von Heizkesseln) geschaffen werden.

Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist am Wochenende in Kraft getreten

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Das Gesetz wird die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucher deutlich vereinfachen. Zudem stärkt es den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo sie häufig auf gefährlichen Deponien landen. Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben der sog. WEEE-Richtlinie umgesetzt.

Mit dem neuen ElektroG soll laut BMUB dafür gesorgt werden, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Es werden damit Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen geschaffen. Auch soll mit dem Gesetz der Verantwortung nachgekommen werden, Gefahren, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Deutschland in Entwicklungsländern entstehen können, zu reduzieren. 

 

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Abgrenzung Abfall/Produkt

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Eine Entledigung liegt vor, wenn der Besitzer Stoffe oder Gegenstände einer Verwertung gemäß Anlage 2 oder einer Beseitigung nach Anlage 1 zuführt oder zweckhaft ohne jegliche Alternative die tatsächliche Sachherrschaft aufgibt.

Um mehr darüber zu erfahren, z.B. über

  • tatsächlicher Sachherrschaft
  • Wille zur Entledigung und
  • Entledigungspflicht

lesen Sie hier bitte weiter.

 

Beschluss zum Denkmalschutz

Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen hat entschieden, dass denkmalgeschützte Fenster durch Kunststofffenster ersetzt werden können (OVG Niedersachsen, Beschluss vom 22. September 2015 – 1 LA 54/15).

Durch den Einbau von Kunststofffenstern geht nach Ansicht der Richter der Denkmalwert nicht verloren, weil der Austausch der denkmalwidrigen Teile gegen denkmalgemäße Fenster jederzeit ohne bleibende Schäden möglich ist.

Mildere Mittel als der Austausch gegen denkmalgerechte Fenster, um die Beeinträchtigung eines Denkmals durch Kunststofffenster zu beheben, sind in der Regel nicht gegeben.


Der Ruf ist ruiniert, die Staatsanwaltschaft steht vor der Tür, das Unternehmen muss wirtschaftlich für den Schaden aufkommen – das Aus für das Unternehmen ist nicht selten die Folge.

Mangelhafte Compliance-Systeme (aber auch mangelhafte Umweltmanagementsysteme) können für Unternehmen teuer werden. Zudem kann die Unternehmensleitung zivilrechtlich haftbar gemacht werden.

In einem Urteil des Landgerichts München vom 10. Dezember 2013 (5 HKO 1387/10) wurde der Ex-Finanzchef einer Aktiengesellschaft zur Zahlung von 15 Millionen Euro Schadensersatz verpflichtet.

 

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ein Grundstücksnachbar einer Firma kann nicht den Einbau einer Brandwand verlangen

Nach einem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 3. September 2015 (15 ZB 12.2142) zum brandschutzrechtlichen Nachbarrecht haben Brandschutzvorschriften (wie z.B. Art. 12 BayBO) nicht generell, sondern nur dann nachbarschützende Wirkung, wenn sie dem Schutz der Nachbarn vor einer Ausbreitung von Feuer und Rauch dienen.

Eine solche Schutzfunktion kommt den Bestimmungen über die Anforderungen an innere Brandwände nicht zu.


Lesen Sie hier weiter.

Der Störfallbeauftragte berät den Unternehmer in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können. Nach § 58a BImSchG sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist. 

Detaillierte Informationen z.B.

  • zu den rechtlichen Grundlagen,
  • den Aufgaben und
  • zur Fortbildung von Störfallbeauftragten

finden Sie im Volltext.

Darf ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz Strom für seine eigenen Elektrogeräte nutzen?


Viele Arbeitnehmer laden am Arbeitsplatz ihr Smartphone auf, nutzen eine Kaffeemaschine oder kühlen sich mit Hilfe eines Ventilators in heißen Sommermonaten ab. Doch ist das überhaupt erlaubt? Immerhin ist es der Strom des Arbeitgebers, der hier genutzt wird – und Strom wird immer teurer! 

Für detaillierte Informationen lesen Sie hier weiter.



Ad-hoc-Mitteilung zu einer neuen Erfindung: Biobeton mit Bakterien

Der Mikrobiologe Hendrik Marius Jonkers entwickelte einen Biobeton mit Bakterien, die den Beton bei Schäden durch die Produktion von Kalkstein heilen können.

Lesen Sie den vollständigen Artikel hier.

Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines nationalen Energieeffizienzlabels für bestehende Heizungsanlagen. Energieeffiziente Heizgeräte erreichen die Effizienzklasse A, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung oder aus erneuerbaren Energien eine Effizienzklasse von bis zu A+++. 

Mit dem nationalen Effizienzlabel soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgeräts informiert werden. Ziel ist es, die Motivation der Verbraucher zum Austausch ineffizienter Heizgeräte zu erhöhen. Darüber hinaus wird erwartet, dass zunehmend Energieberatungsstellen in Anspruch genommen werden und sich die Austauschrate um ca. 20 % auf jährlich 3,7 % erhöht. Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 

Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Volltext

Verpflichtung zur Mindestlohnzahlung entspricht Europarecht

(Europäischer Gerichtshof, Schlussanträge vom 9. September 2015 – Rs. C-115/14)

 

Ein öffentlicher Auftraggeber eines Mitgliedstaats ist im Rahmen der Vergabe eines öffentlichen Auftrags nach Unionsrecht befugt, von Bietern und ihren Nachunternehmern zu verlangen, dass sie sich mit einer schriftlichen, ihrem Angebot beizufügenden Erklärung verpflichten, einen gesetzlichen Mindeststundenlohn an das Personal zu zahlen, das für die Ausführung der Leistungen, die Gegenstand dieses Auftrags sind, eingesetzt wird.

Dies wird nicht nur für öffentliche Auftraggeber, sondern auch für nicht öffentliche Auftraggeber gelten müssen.

PSA - Atemschutz

Atemlos durch den Arbeitstag?

Ein Atemschutz ist immer dann notwendig, wenn Mitarbeiter vor Stoffen, Partikeln oder Organismen, die über die Atemluft in den Körper gelangen können, geschützt werden müssen oder eine Sauerstoffzufuhr von außen notwendig wird. Die Maske stellt zusammen mit dem Mundstück oder dem Helm das Herzstück eines jeden Filter- bzw. Atemschutzgeräts dar. Von ihrem passgenauen Sitz und ihrer Dichtheit hängt es ab, ob und wie viele Schadstoffe durch die Maske in die Atemwege und Lungen des Mitarbeiters gelangen und ihm unter Umständen trotz Atemschutzes allmählich die Luft zum Atmen rauben. Bestmöglichen Schutz für den Mitarbeiter bietet der bewährte sogenannte Fit-Test in seinen zwei Ausführungsvarianten.

Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie hier weiter.