Ad-hoc-Mitteilung: Neues ElektroG in Kraft

Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist am Wochenende in Kraft getreten

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Das Gesetz wird die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucher deutlich vereinfachen. Zudem stärkt es den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo sie häufig auf gefährlichen Deponien landen. Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben der sog. WEEE-Richtlinie umgesetzt.

Mit dem neuen ElektroG soll laut BMUB dafür gesorgt werden, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Es werden damit Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen geschaffen. Auch soll mit dem Gesetz der Verantwortung nachgekommen werden, Gefahren, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Deutschland in Entwicklungsländern entstehen können, zu reduzieren. 

 

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