Ad-hoc-Mitteilung: Neues ElektroG in Kraft

    


Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz ist am Wochenende in Kraft getreten

Am 24. Oktober 2015 trat das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Das Gesetz wird die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte für Verbraucher deutlich vereinfachen. Zudem stärkt es den Zoll dabei, den illegalen Transfer von Altgeräten in ärmere Länder zu unterbinden, wo sie häufig auf gefährlichen Deponien landen. Mit dem Gesetz werden die europarechtlichen Vorgaben der sog. WEEE-Richtlinie umgesetzt.

Mit dem neuen ElektroG soll laut BMUB dafür gesorgt werden, dass in Zukunft noch weniger alte Elektro- und Elektronikgeräte im Restmüll landen als bisher. Es werden damit Voraussetzungen für ein hochwertiges Recycling und den Schutz wertvoller Ressourcen geschaffen. Auch soll mit dem Gesetz der Verantwortung nachgekommen werden, Gefahren, die im Zusammenhang mit der Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten aus Deutschland in Entwicklungsländern entstehen können, zu reduzieren. 

Die Rückgabe alter Elektro- und Elektronikgeräte erfolgt in Zukunft direkt im Handel. Konkret sind die großen Vertreiber von Elektro- und Elektronikgeräten künftig verpflichtet, Altgeräte beim Neukauf eines gleichwertigen Geräts zurückzunehmen. Als „große Vertreiber“ gelten Geschäfte, die auf mehr als 400 qm Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und Online-Händler mit einer ebenso großen Versand- und Lagerfläche. Kleine Geräte (keine Kantenlänge größer als 25 cm) müssen die großen Vertreiber ohne Kauf eines entsprechenden Neugeräts zurücknehmen. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes hat der Handel noch neun Monate Zeit, die Rücknahme zu organisieren. Viele Händler haben sie bereits umgesetzt. Die Stiftung Elektrogeräte wird eine Liste aller Rücknahmestellen in Deutschland veröffentlichen.

Darüber hinaus schafft das neue ElektroG wirksame Regelungen, mit denen illegale Exporte von Elektroaltgeräten, insbesondere in Entwicklungsländer, nachhaltig verhindert werden können.

Durch klare Abgrenzungskriterien und eine entsprechende Beweislastumkehr zulasten des Exporteurs wird es dem Vollzug künftig besser möglich sein, Altgeräte von Gebrauchtgeräten zu unterscheiden. Exporteure müssen nunmehr anhand strenger Kriterien belegen, dass zu exportierende Gebrauchtgeräte kein Abfall sind. Hierdurch wird auch das Exportverbot für gefährliche Altgeräte in Entwicklungsländer besser zu vollziehen sein.

Mit dem neuen ElektroG werden europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt. Dabei wird auf den in Deutschland eingeführten Sammelstrukturen aufgebaut, die sehr effizient sind: Mit 7,6 kg pro Einwohner und Jahr wurden 2013 in Deutschland fast doppelt so viele Altgeräte getrennt gesammelt, wie von der EU vorgegeben. Auch der durchschnittliche Anteil der recycelten und verwerteten Altgeräte liegt deutlich über den europäischen Vorgaben.

Gemeinsam mit dem neuen ElektroG tritt auch die Gebührenverordnung zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroGBattGGebV) in Kraft. Mit der neuen Verordnung werden die Grundlagen dafür geschaffen, dass die Organisation der bestehenden und zukünftigen Strukturen für die Entsorgung von Altgeräten durch die betroffenen Akteure finanziert wird.