Betriebsbeauftragte: Störfallbeauftragter

Der Störfallbeauftragte berät den Unternehmer in Angelegenheiten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sein können. Nach § 58a BImSchG sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes verpflichtet, einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen, sofern dies im Hinblick auf die Art und Größe der Anlage wegen der bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs auftretenden Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft erforderlich ist. 

Detaillierte Informationen z.B.

  • zu den rechtlichen Grundlagen,
  • den Aufgaben und
  • zur Fortbildung von Störfallbeauftragten

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