DGUV Grundsatz 308-009
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern (Ausgabe Juni 2022) |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundsatz 308-009 |
Kerninhalte | Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer sowohl von geländegängigen Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite“ als auch auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen im Geltungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite“. Der DGUV Grundsatz soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Qualifizierung zum sicheren Bedienen von Teleskopstaplern und Anbaugeräten zu befähigen. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten | F2_SumOrganisation; FM_SumOrg; Inst_SumOrg_3 |
Links zur Rechtsänderung | Review vom 06. März 2023 - Zusatzinfo: BGHW-Themenfeld Teleskopstapler |