DGUV Grundsatz 306-001

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Traumatische Ereignisse – Prävention und Rehabilitation (Ausgabe Oktober 2017)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 306-001

Kerninhalte

Dieser DGUV Grundsatz richtet den Fokus auf traumatische Ereignisse.
Dabei handelt es sich um plötzlich auftretende Extremsituationen. Diese beinhalten die Konfrontation mit tatsächlichem oder drohendem Tod, ernsthaften Gesundheitsschäden oder sonstigen Gefahren für die Unversehrtheit der eigenen oder anderer Person(en). Traumatische Ereignisse sind selten, stellen für die
Betroffenen jedoch eine massive Beanspruchung dar.

Dieser Grundsatz veranschaulicht das Gesamtkonzept im Umgang mit traumatischen Ereignissen und ist zugleich Anspruch für die tägliche Arbeit der Unfallversicherungsträger in Deutschland.