DGUV Grundsatz 308-006

 



Der DGUV Grundsatz 308-006 wurde aufgehoben.

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfbuch für kraftbetätigte Tore (BGG 950) (Ausgabe Juni 2003)

Link zum Rechtstext

ZH 1/580 (alt)

Kerninhalte

Kraftbetätigte Tore müssen vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf, jedoch jährlich mindestens einmal, von einem Sachkundigen geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung ist schriftlich festzuhalten. Der schriftliche Nachweis sollte am Betriebsort der kraftbetätigten Tore zur Einsichtnahme bereit gehalten werden.