DGUV Grundsatz 301-002

 



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BGG 928 (alt)

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Grundsätze für die Prüfung von Randsicherungen (Ausgabe Dezember 2017)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz gibt Hinweise auf die für die Prüfung von Randsicherungen grundlegenden Regeln der Technik. Randsicherungen sind eine Variante kollektiver Schutzvorrichtungen. Angebracht an Deckenkanten oder Dachkanten flacher Gebäude wirken sie rückhaltend oder verhindern einen tieferen Absturz.

Er findet Anwendung auf die Prüfung der Tragfähigkeit, Gebrauchstauglichkeit (Nutzungssicherheit) der Bauteile von Randsicherungen, die als kollektive Schutzvorrichtungen für Personen bei Bauarbeiten auf hochgelegenen Arbeitsplätzen verwendet werden. Individuelle Fußpunktausführungen, die eine Verbindung zum Gebäude herstellen, sind für die jeweilige Befestigungsvariante und Untergrundsituation (z.B. Beton-, Holz-, Stahlträger) gesondert zu betrachten. Dies darf durch einen rechnerischen Nachweis oder im Rahmen der Versuche, die Bestandteil der Prüfung sind, nachgewiesen werden.