DGUV Grundsatz 311-003
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung (Ausgabe März 2020) |
Link zum Rechtstext | DGUV Grundsatz 311-003 |
Kerninhalte | Dieser Grundsatz richtet sich an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Der Grundsatz beschreibt ein gemeinsames Grundverständnis der gesetzlichen Unfallversicherung zur Erstellung von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung sowie zu den einzelnen Prozessschritten und zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung mit Bezug auf die „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“ der GDA. Durch diesen Grundsatz soll die Vergleichbarkeit und Kompatibilität von Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung gefördert, eine erhöhte Handlungssicherheit für Betriebe angestrebt sowie die Motivation zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch die Betriebe verbessert werden. |