DGUV Grundsatz 309-012
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Prüfgrundsatz für die staubtechnische Prüfung von Luftreinigern (Ausgabe Januar 2017) |
Link zum Rechtstext | Luftreiniger |
Kerninhalte | Dieser berufsgenossenschaftliche Prüfgrundsatz beschreibt sicherheitstechnische Mindestanforderungen für Luftreiniger für den Einsatz zur Staubabscheidung bei instationären Arbeitsplätzen, besonders auf Baustellen. Er bildet die Prüfgrundlage für staubtechnische Prüfungen. Eine Verwendung der Geräte zur Abscheidung von quarzhaltigen mineralischen Stäuben, Holzstaub, bleihaltigen Stäuben oder künstlichen Mineralfasern wie „alte Mineralwolle" und Hochtemperaturfasern ist zulässig. |