DGUV Grundsatz 303-003

 



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DGUV Grundsatz 303-003

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Bestätigung nach § 5 Abs. 4 der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (DGUV Vorschrift 3 und 4) (Ausgabe März 2021)

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz enthält ein Formular zur Bestätigung, dass die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektronische Ausrüstung der Maschine oder Anlage den Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" entsprechend beschaffen ist.

Die Bestätigung dient ausschließlich dem Zweck, den Unternehmer davon zu entbinden, die elektrische Anlage/das elektrische Betriebsmittel/die elektrotechnische Ausrüstung der Maschine oder Anlage vor der ersten Inbetriebnahme zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

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Review vom 01. Mai 2021