DGUV Grundsatz 312-190

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Ausbildung, Fortbildung und Unterweisung im Atemschutz (Ausgabe März 2021)

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DGUV Grundsatz 312-190

Kerninhalte

Der DGUV Grundsatz beschreibt Anforderungen an die Ausbildung von Personen, die bei ihrer beruflichen Tätigkeit Atemschutzgeräte benutzen. Zudem enthält der Grundsatz detaillierte Empfehlungen zur Aus- und Fortbildung weiterer Funktionsträger im Bereich Atemschutz, wie z.B. Ausbildende oder befähigte Personen für die Wartung von Atemschutzgeräten.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumUnterweisung; FaSi_SumUnterweisung; FM_SumUnterweisung; Inst_SumUnterweisung
Links zur RechtsänderungReview vom 01. April 2021