DGUV Information 215-220
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Nichtvisuelle Wirkungen von Licht auf den Menschen (Ausgabe September 2018) |
Kerninhalte | Die DGUV Information 215-220 gibt Hinweise zur nichtvisuellen Wirkung von Licht auf den Menschen. Nichtvisuelle Wirkung von Licht kann mit modernen Beleuchtungskonzepten berücksichtigt werden. Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit können dadurch vermieden und Chancen zur Erhaltung der Gesundheit genutzt werden. Da die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu diesem Thema noch nicht vollständig sind, stellt die DGUV Information den derzeitigen Stand der Erkenntnisse dazu dar. Die Unternehmen können sich daran bei der Gefährdungsbeurteilung orientieren. Die DGUV Information geht insbesondere auch folgende Fragestellungen ein: Da die nichtvisuellen Wirkungen von Licht zu jeder Tages und Nachtzeit vorhanden sind, werden ergänzende Hinweise für die Zeiten vor und nach der Arbeit und die arbeitsfreien Tage gegeben. Diese befinden sich in einem gesonderten Abschnitt, außerhalb des Geltungsbereiches der DGUV Information. |