DGUV Information 214-059

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Kerninhalte

Diese Schrift findet in Tätigkeitsbereichen Anwendung, bei denen die Motorsägenarbeit nicht im Vordergrund steht. Sie soll dazu dienen, der Unternehmensleitung und dem Lehrgangsträger Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung zu geben.