DGUV Grundsatz 308-002 (ehemals BGG 945)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Prüfung von Hebebühnen (Ausgabe Juni 2022)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 308-002

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf Hebebühnen.
Im Sinne dieses Grundsatzes sind Hebebühnen
–> Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt,
–> Hubarbeitsbühnen, die als Lastaufnahmemittel eine Arbeitsbühne zur Durchführung von Montage-, Instandhaltungs- oder ähnlichen Arbeiten an Teilen der Umgebung haben,
–> Hubladebühnen, die mit einem Fahrzeug verbunden sind und zu dessen Be- und Entladung dienen,
–> Kippbühnen zum einseitigen Anheben von Lasten,
–> Fahrzeug- Hebebühnen zum Anheben von Fahrzeugen

Die Prüfung von Hebebühnen ist unterteilt in
-> Prüfungen in Verantwortung des Herstellers, für den in Teil 1 ein Verfahren dargestellt ist, wie er seiner Verantwortung gerecht werden und nachweisen kann, dass er die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen erfüllt hat,
und
->Prüfungen in Verantwortung des Betreibers, deren Durchführung in Teil 2 beschrieben ist.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenAm_SumHebebühnen; AufbwSum_Diverse2; Inst_SumPrüfpf
Links zur Rechtsänderung

Review vom 01. Juli 2022