LWG SH

 



Link zum Rechtstext

Landeswassergesetz

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung vom 13. November 2019

Einführung der DIN 1999-100Einführung der DIN 1999-100 - Abscheideranlagen für Leichtflüssigkeiten

Kerninhalte

Dieses Gesetz gilt für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser sowie für Teile dieser Gewässer und für das nicht aus Quellen wild abfließende Wasser und normiert die Konformität seiner Durchführung mit den Zielen der Wasserwirtschaft.

Es teilt die oberirdischen Gewässer und Küstengewässer in zwei Ordnungen ein, legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie Benutzungen fest und regelt die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern sowie deren Ausbau- und Unterhaltungspflichten.

Es bestimmt das Verfahren zur Festsetzung von Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebieten, regelt den Küstenschutz und die Gewässeraufsicht sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Wasser- und Küstenschutzbehörden und beinhaltet verkehrsrechtliche Vorschriften für die Gewässerbenutzung.

Die Einführung der DIN 1999-100 als allgemein anerkannte Regeln der Technik in Schleswig-Holstein ist bei der Rechtsnorm verlinkt.

Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen)

WHG_Sum_MoC
Tags

LandesWaG SH; LWassG SH; LWasserG SH; LandesWassG SH; LandesWasserG SH; LWaG SH

Links zur Rechtsänderung

Review vom 11. Januar 2023
Review vom 01. Juni 2022
Review vom 04. März 2022 
Review vom 05. August 2020