MBG Schl.-H.

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Gesetz über die Mitbestimmung der Personalräte vom 11. Dezember 1990

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Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

Kerninhalte

Dieses Gesetz regelt die Mitbestimmung der Personalräte in Schleswig-Holstein. In den Dienststellen des Landes, der Gemeinden, der Kreise und der Ämter sowie der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit und der rechtsfähigen Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts werden Personalräte gebildet.