Novelle des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EVPG) liegt im Entwurf vor

Wesentlicher Inhalt ist die Einführung eines nationalen Energieeffizienzlabels für bestehende Heizungsanlagen. Energieeffiziente Heizgeräte erreichen die Effizienzklasse A, Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung oder aus erneuerbaren Energien eine Effizienzklasse von bis zu A+++. Nach Angaben der Bundesregierung sind derzeit über 70 % der Heizgeräte in Deutschland ineffizient und würden allenfalls die Effizienzklassen C, D oder E erreichen (dem Effizienzlabel entsprechend). Das durchschnittliche Alter der Heizgeräte liegt bei 17,6 Jahren, wobei 36 % aller Heizgeräte sogar älter als 20 Jahre sind. Bei einer gleichbleibenden jährlichen Austauschrate der Heizgeräte von gut 3 % würde es im Hinblick auf die unsanierten Heizgeräte ca. 25 Jahre dauern, bis der Heizungsbestand erneuert ist, so die Bundesregierung. 

Mit dem nationalen Effizienzlabel soll der Verbraucher über den Effizienzstatus seines alten Heizgeräts informiert werden. Ziel ist es, die Motivation der Verbraucher zum Austausch ineffizienter Heizgeräte zu erhöhen. Darüber hinaus wird erwartet, dass zunehmend Energieberatungsstellen in Anspruch genommen werden und sich die Austauschrate um ca. 20 % auf jährlich 3,7 % erhöht. Die Bundesregierung sieht darin einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. 

Das Effizienzlabel ist jedoch lediglich als Etappe anzusehen. Gemäß dem Energiekonzept der Bundesregierung vom 28. September 2010 soll bis zum Jahr 2020 der Primärenergieverbrauch um 20 % und bis zum Jahr 2050 um 50 % verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung Ende 2014 einen nationalen Aktionsplan Energieeffizienz beschlossen. Im Gebäudebereich werden knapp 40 % der gesamten Endenergie in Deutschland verbraucht. Der größte Einzelbeitrag entfällt dabei auf die Beheizung von Gebäuden. 

Übrigens: Durch ein Energieaudit oder ein Energiemanagementsystem können bereits heute in einer Effizienzanalyse sogenannte Effizienzpotenziale aufgedeckt werden.