Ausschreibungen sollen feste Werte aus dem EEG ersetzen

    


 

Das Ausschreibungsdesign für die Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen soll 2016 mit dem neuen EEG kommen. Die finanzielle Förderung für Strom aus Solar- und Windenergie soll bei der Ausschreibung ermittelt werden.

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) steht zur Diskussion. Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien und Grubengas ab 2017 wettbewerblich zu ermitteln. Anders ausgedrückt, soll die finanzielle Förderung für Strom aus erneuerbaren Energien bei neuen Erzeugungsanlagen bei der Ausschreibung ermittelt werden. Diese soll die im EEG festgelegten Werte für die Höhe der finanziellen Förderung ersetzen. Die Eckpunkte berücksichtigen Empfehlungen eines wissenschaftlichen Berichts.

Die Ziele der Eckpunkte sind:

  • Ausbaukorridor für erneuerbare Energien beibehalten
  • Wettbewerb fördern
  • Akteursvielfalt erhalten