Energielabel Heizgeräte

Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie/ErP-Richtlinie)

Glühbirnen, Kühlschränke oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie werden Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (deshalb oft auch als ErP-Richtlinie bezeichnet) gestellt. Umgesetzt wurde die Ökodesign-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG).

Die Ökodesign-Richtlinie sieht vor, Mindesteffizienzanforderungen für verschiedene Produktgruppen im Rahmen einzelner Durchführungsmaßnahmen festlegen zu können. Dies führt dazu, dass besonders ineffiziente Geräte schrittweise vom EU-Binnenmarkt ausgeschlossen werden, und trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele zu erreichen. Die Anforderungen werden in Form von EU-Verordnungen umgesetzt (z. B.: Verordnung (EG) Nr. 244/2009 betreffend Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht, Verordnung (EG) Nr. 245/2009 betreffend Leuchtstofflampen ohne eingebautes Vorschaltgerät, Hochdruckentladungslampen sowie Vorschaltgeräte und Leuchten). Das Energielabel soll auf einen Blick einen ersten Eindruck darüber vermitteln, wie energieeffizient ein Produkt ist, verschiedene Geräte vergleichbar(er) machen und Hersteller und Händler dazu veranlassen, energieeffizientere Technik auf den Markt zu bringen.

Seit dem 26. September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht auch Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung. Darunter fallen Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungs- und Wärmepumpen. Heizkessel mit Biomasse (Pelletheizung, Holzvergaser, Scheitholzkessel) sind von den Anforderungen bislang noch ausgenommen.

Die Ökodesign-Richtlinie ist für den Heiztechnikbereich schon seit dem 6. September 2013 in Kraft; es besteht jedoch eine Übergangsfrist bis zum oben genannten 26. September 2015. Damit soll sichergestellt werden, dass sich alle Marktteilnehmer ausreichend auf die neuen Vorgaben einstellen können.

Das Label arbeitet mit einer Einstufung durch Buchstaben und Farbskala. „A++“ ist dabei die bisher beste Einstufung. Ab 2019 gesellt sich „A+++“ hinzu und die Einstufung „G“ entfällt – jedenfalls bei Heizkesseln.