AG AbwAG
Link zum Rechtstext | Ausführungsgesetz zum AbwasserabgabenG |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Ausführungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt zum Abwasserabgabengesetz |
Kerninhalte | Dieses Gesetz legt für Sachsen-Anhalt für den Fall, dass einer Abwasserbehandlungsanlage ein Gewässer als Nachklärteich klärtechnisch unmittelbar zugeordnet ist, fest, dass auf Antrag des Abgabenpflichtigen die Zahl der Schadeinheiten insoweit außer Ansatz bleibt, als sie nach dem von der zuständigen Wasserbehörde ermittelten Wirkungsgrad der zur Nachklärung errichteten und betriebenen Einrichtungen vermindert wird. |