SÜG-LSA

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Sicherheitsüberprüfungs- und Geheimschutzgesetz vom 26. Januar 2006

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Kerninhalte

Das Gesetz regelt zum Zwecke des personellen Geheimschutzes und des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes die Voraussetzungen und das Verfahren zur Überprüfung einer Person, die von der zuständigen Stelle mit einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betraut werden soll (Sicherheitsüberprüfung) oder bereits betraut worden ist (Wiederholungsüberprüfung), und Schutzvorkehrungen, die beim Umgang mit geheimhaltungsbedürftigen Angelegenheiten einzuhalten sind.