IZG LSA

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2008

Link zum RechtstextIZG LSA

Kerninhalte

Dieses Gesetz bestimmt, dass jeder einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber

  • den Behörden
    - des Landes,
    - der Kommunen und Gemeindeverbände sowie
    - der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts und 
  • den sonstigen Organen und Einrichtungen des Landes, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen,

hat.