KiStG LSA
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Kirchensteuergesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 7. Dezember 2001 |
Link zum Rechtstext | KiStG LSA |
Kerninhalte | Kirchen und andere Religionsgemeinschaften, die Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, können nach Maßgabe dieses Gesetzes Steuern aufgrund eigener Steuerordnungen (Kirchensteuern) erheben. Steuerpflichtig sind natürliche Personen, die einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft angehören und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Land Sachsen-Anhalt haben. |