KatSG LSA

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Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. August 2002

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Kerninhalte

Katastrophenschutz im Sinne dieses Gesetzes ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere
-> die Entscheidungen der zuständigen Behörden zu koordinieren und die Leitung der Abwehrmaßnahmen zusammenzufassen,
-> Amtshilfe von anderen Dienststellen und sonstigen Trägern öffentlicher Aufgaben anzufordern,
-> der Einsatz der mitwirkenden Hilfeleistungskräfte zu leiten und
-> die Wahrnehmung dieser Aufgaben mit den Beteiligten zu planen und vorzubereiten.