KatSG LSA
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Katastrophenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt vom 5. August 2002 |
Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Katastrophenschutz im Sinne dieses Gesetzes ist die Aufgabe, Katastrophen abzuwehren und die dafür erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu planen und zu ergreifen. Hierzu sind insbesondere |