DGUV Grundsatz 308-009

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern (Ausgabe Juni 2022)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 308-009

Kerninhalte

Dieser DGUV Grundsatz findet Anwendung auf die Qualifizierung und Beauftragung der Fahrer sowohl von geländegängigen Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1:2020-07 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 1: Stapler mit veränderlicher Reichweite“ als auch auf Teleskopstapler mit drehbarem Oberwagen im Geltungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 „Geländegängige Stapler – Sicherheitstechnische Anforderungen und Verifizierung – Teil 2: Schwenkbare Stapler mit veränderlicher Reichweite“.

Der DGUV Grundsatz soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Qualifizierung zum sicheren Bedienen von Teleskopstaplern und Anbaugeräten zu befähigen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumOrganisation; FM_SumOrg; Inst_SumOrg_3
Links zur Rechtsänderung

Review vom 06. März 2023 - Zusatzinfo: BGHW-Themenfeld Teleskopstapler
Review vom 06. März 2023 - Zusafzinfo: Teleskopstapler - sicherer Umgang mit Teleskopstaplern (W 77-1)
Review vom 01. Juli 2022