DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von Flurförderzeugen außer geländegängigen Teleskopstaplern (Ausgabe Dezember 2022)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 308-001

Kerninhalte

Dieser DGUV Grundsatz soll es ermöglichen, anhand der vorgegebenen Maßstäbe geeignete Personen auszuwählen und diese durch eine entsprechende Qualifizierung zum Führen von Flurförderzeugen zu befähigen. Er ist ein Maßstab in bestimmten Verfahrensfragen, z.B. hinsichtlich des Umfangs der Qualifizierung und der Durchführung von Prüfungen.

Zusammengefasst in folgenden Summary-PflichtenF2_SumBeauft; F2_SumOrganisation; FM_SumBeauft; FM_SumOrg; Inst_SumBeauft; Inst_SumOrg_3
Links zur RechtsänderungReview vom 06. März 2023 
Review vom 01. Januar 2023