LV 43

 


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Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

LASI-Veröffentlichungen – Handlungsanleitung „Spritzlackieren von Hand bei der Holzbe- und -verarbeitung“ (Ausgabe September 2005)

Kerninhalte

Diese Empfehlungen gelten für das Spritzlackieren von Hand im holzbe- und verarbeitendem Gewerbe bei Verwendung branchenüblicher Lacksysteme und Farben einschließlich Beizen, und zwar bevorzugt beim Einsatz abgesaugter Spritzeinrichtungen wie Kabinen und Spritzstände mit Trocken oder Nasswand.

Sie enthalten auch Aussagen zum gefahrstoffbezogenen Arbeitsschutz bei kleinen Betrieben, die abweichend vom Stand der Lufttechnik nicht über abgesaugte Spritzeinrichtungen verfügen, aber nur gelegentlich im begrenzten Umfang diese Tätigkeiten ausführen. Hier werden die Lackmengen, die ohne Spritzkabinen oder -stände gespritzt werden dürfen, beschränkt und im übrigen insbesondere organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen beschrieben.