LV 57
Diese Handlungsanleitung wurde aufgehoben.
Link zum Rechtstext | Arbeitsbedingungen bei manuellen Arbeitsprozessen |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit dieser Veröffentlichung steht den Aufsichtsbeamtinnen und -beamten der Arbeitsschutzbehörden der Länder neben der LV 9 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Heben und Tragen von Lasten“ und der LV 29 „Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen beim Ziehen und Schieben von Lasten“ eine weitere Handlungsanleitung zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach dem Arbeitsschutzgesetz zur Verfügung.
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