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Technische Prüfverordnung

Bezeichnung/ Link zum Rechtstext

Verordnung über Prüfungen von technischen Anlagen und Einrichtungen nach der Landesbauordnung vom 26. Januar 2011

Kerninhalte

Diese Verordnung gilt für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in

  • Verkaufsstätten,
  • Versammlungsstätten,
  • Beherbergungsstätten,
  • Krankenhäusern,
  • Altenheimen, Altenwohnheimen, Pflegeheimen (auch Kurzzeitpflege) und Wohnheimen für Behinderte,
  • Hochhäusern,
  • Mittel- und Großgaragen,
  • allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, ausgenommen Schulen, die ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen,
  • sonstigen Sonderbauten.