LV 51
Link zum Rechtstext | REACH-Verordnung |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Mit der vorliegenden Handlungsanleitung, die sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der staatlichen Arbeitsschutzbehörden richtet, werden die durch die REACH-Verordnung berührten Arbeitsschutzaufgaben benannt und als Prüfpunkte formuliert. Zusätzlich werden Hinweise zur Schnittstelle betrieblicher Arbeitsschutz/stoffbezogene Marktüberwachung gegeben. |