Eintrittsgehalt
Eintrittsgehalt
Das Eintrittsgehalt bezieht sich auf das Vollzeitgehalt eines Angestellten in der niedrigsten Beschäftigungskategorie. Die Gehälter von Praktikanten oder Lehrlingen werden hierbei nicht berücksichtigt.
Das Eintrittsgehalt bezieht sich auf das Vollzeitgehalt eines Angestellten in der niedrigsten Beschäftigungskategorie. Die Gehälter von Praktikanten oder Lehrlingen werden hierbei nicht berücksichtigt.