Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Beitragsorientierte Vorsorgepläne
Vorsorgepläne für Leistungen nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, bei denen ein Unternehmen festgelegte Beiträge in eine eigenständige Gesellschaft (einen Fonds) einlegt und weder rechtlich noch faktisch zur Zahlung darüber hinausgehender Einlagen verpflichtet ist, wenn der Fonds nicht über ausreichendes Kapital verfügt, um alle Leistungen in Bezug auf Arbeitsleistungen der Arbeitnehmer im Berichtszeitraum und früheren Zeiträumen zu erbringen.