DGUV Grundsatz 304-002 (ehemals BGG 949)

 



Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst (Ausgabe April 2022)

Link zum RechtstextDGUV Grundsatz 304-002

Kerninhalte

Dieser berufsgenossenschaftliche Grundsatz findet Anwendung auf die Feststellung der Eignung von Stellen für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitätern.

Ziel des Feststellungsverfahrens ist es, die Qualität und Einheitlichkeit der Aus- und Fortbildung sicherzustellen.

Links zur RechtsänderungReview vom 01. August 2022 
Review vom 01. Juni 2022