Glühbirnen, Kühlschränke oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie werden Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (deshalb oft auch als ErP-Richtlinie bezeichnet) gestellt. Umgesetzt wurde die Ökodesign-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG).
Seit dem 26. September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht auch Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung. Darunter fallen Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungs- und Wärmepumpen.
Um mehr über die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Dem Hygienebeauftragten für Lebensmittel kommt im Unternehmen eine zentrale Bedeutung zu. Er untersteht der Geschäftsleitung und hat die Pflicht, alle Anforderungen, die sich aus den gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Strukturen ergeben, zu überwachen.
Eine gesetzliche Verpflichtung für die Bestellung eines Hygienebeauftragten für Lebensmittel, auch Beauftragter für Lebensmittelhygiene oder HACCP-Beauftragter genannt, besteht nicht. Nach DIN EN ISO 9000 und DIN EN ISO 9001 (Qualitätsmanagementsysteme) sowie Artikel 3, 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 kann ein solcher Beauftragter jedoch freiwillig bestellt werden.
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Zu unseren Themen zählen neben Änderungen der Ökodesign-Richtlinie und des Anhangs XVII der REACH-Verordnung die neue Multilaterale Vereinbarung M285, die Neufassung der TRBA 466 und die Veröffentlichung der TRAS 320 „Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Wind sowie Schnee- und Eislasten“.
Darüber hinaus stellen wir Ihnen die Entwürfe der europäischen MCP-Richtlinie für mittelgroße Feuerungsanlagen, die nationale Mantelverordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und zur Änderung der Deponie-, der Grundwasser- und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die geplante Novellierung der TA Luft vor.
Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001 (TrinkwV 2001) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. In ihr war die stufenweise Herabsetzung des Grenzwerts für Blei im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 festgelegt. Die Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre ist mittlerweile abgelaufen – der Grenzwert für Blei im Trinkwasser liegt jetzt bei 10 µg/l.
Um mehr darüber zu erfahren, z.B.
was Blei in unserem Körper verursacht,
wer für den Austausch der Leitungen verantwortlich ist,
welche Werkstoffe trinkwasserhygienisch geeignet sind,
Wir haben unseren Themenbereich 8 Praxis und Recht um eine neue Rubrik erweitert: Unter Gerichtsentscheidungen informieren wir Sie zukünftig über unserer Meinung nach kennenswerte aktuelle Urteile.
Unsere erste Gerichtsentscheidung beschäftigt sich mit der Emissionsbegrenzung bei Abluftbehandlungsanlagen.
Das deutsche Wort für Legal Compliance ist Regelkonformität. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen verpflichtet, „compliant“, also rechtskonform zu arbeiten.
Auf der Ebene Umwelt, Arbeitssicherheit und Energie heißt Legal Compliance konkret, dass Unternehmen alle umwelt-, arbeitssicherheits- und energierelevanten Rechtsvorschriften kennen müssen, um sie erfüllen zu können – anderenfalls sind sie unter Umständen nicht in der Lage, ihre Verkehrssicherungspflichten zu erkennen oder zu konkretisieren, und setzen sich unwissentlich haftungsrechtlichen Risiken aus.
Zur Verkehrssicherungspflicht zählt unter anderem das Führen eines Rechtskatasters. Dies wird jedoch oftmals vernachlässigt. Der Begriff Rechtskataster ist kein von Institutionen festgelegter Rechtsbegriff, deshalb gibt es für Rechtskataster auch unterschiedliche Bezeichnungen.
Um mehr über dieses Thema zu erfahren, lesen Sie hier weiter.
Bereits 2007 trat das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister“ (EHUG) in Kraft. Es enthält Bestimmungen über die Pflichtangaben auf Geschäftsbriefen von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften. Was viele nicht wissen, ist, dass sich diese Angaben auch auf geschäftliche E-Mails, Faxe etc. beziehen.