Energielabel Heizgeräte

Richtlinie 2009/125/EG (Ökodesign-Richtlinie/ErP-Richtlinie)

Glühbirnen, Kühlschränke oder Waschmaschinen sind mit einem sogenannten Energielabel gekennzeichnet. Dieses Energielabel basiert auf der Ökodesign-Richtlinie, die innerhalb der Europäischen Union gilt. Durch sie werden Anforderungen an die Energieeffizienz verschiedener „energieverbrauchsrelevanter Produkte“ (deshalb oft auch als ErP-Richtlinie bezeichnet) gestellt. Umgesetzt wurde die Ökodesign-Richtlinie in Deutschland durch das Gesetz über die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte (EVPG).

Seit dem 26. September 2015 umfasst die Kennzeichnungspflicht auch Heizgeräte bis 70 Kilowatt Leistung. Darunter fallen Heizkessel, Blockheizkraftwerke, Warmwasserbereiter (wie zum Beispiel elektrische Untertischspeicher), Heizungs- und Wärmepumpen. 

Um mehr über die Anforderungen der Ökodesign-Richtlinie zu erfahren, lesen Sie hier weiter.