Trinkwasser wird bleifrei

Aktuelle Grenzwerte für Blei im Trinkwasser

Die Trinkwasserverordnung aus dem Jahre 2001 (TrinkwV (vormals TrinkwV 2001)) trat am 1. Januar 2003 in Kraft. In ihr war die stufenweise Herabsetzung des Grenzwerts für Blei im Trinkwasser bis zum 1. Dezember 2013 festgelegt. Die Übergangsfrist für den Austausch bleihaltiger Rohre ist mittlerweile abgelaufen.

Was macht Blei eigentlich in unserem Körper? Blei ist ein Schwermetall, das sich im menschlichen Körper anreichert. Es zählt zur Kategorie der Nerven- und Blutgifte und ist schon in geringer Dosis für den Menschen sehr giftig. Vor allem Risikogruppen wie Kinder und Schwangere dürfen deshalb keiner erhöhten Bleibelastung ausgesetzt werden.

Bleileitungen galten lange Zeit als besonders haltbar und wurden deshalb in Nord- und Ostdeutschland sogar bis in die 1970er-Jahre hinein verlegt. Eine dichte Deckschicht aus schwer löslichen Bleicarbonaten schützte gut vor Korrosion. Blei löst sich jedoch im Trinkwasser in Form von Carbonat- und Hydroxokomplexen. Dieser Effekt wird verstärkt, wenn das Wasser in den Leitungen über Nacht steht.

Seit dem 1. Dezember 2013 liegt der Grenzwert für Blei im Trinkwasser bei 10 µg/l – vor 2003 betrug er noch 40 µg/l.

Verantwortlich für den einwandfreien Zustand des Wassers und damit auch für den Austausch der Hausanschlussleitungen sind in der Regel die Wasserversorger und für die Trinkwasserinstallation die Hauseigentümer. Wenn diese ihren Pflichten bis heute nicht nachgekommen sind und als Hausanschlussleitungen oder in Gebäuden noch immer Bleirohre vorhanden sind, müssen die betroffenen Verbraucher hierüber schriftlich oder mittels eines Aushangs informiert werden, und zwar auch dann, wenn der Grenzwert für Blei nicht überschritten wird.

Andere gängige Installationswerkstoffe wie beispielsweise verzinkter Stahl oder Kupferlegierungen können unser Trinkwasser ebenfalls mit Blei belasten. Das Umweltbundesamt (UBA) hat deshalb in einer Empfehlung eine Liste mit trinkwasserhygienisch geeigneten Werkstoffen veröffentlicht, für die nachgewiesen wurde, dass sie nicht zu einer Überschreitung des Grenzwerts für Blei von 0,010 mg führen.

Als Handlungsempfehlung gilt: Verwenden Sie bei Installationsmaßnahmen oder neuen Trinkwasserinstallationen nur metallische Werkstoffe, die ausdrücklich in der Empfehlung des UBA genannt sind, und achten Sie darauf, dass das Wasser zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen nicht zu lange (über vier Stunden) in den Leitungen gestanden hat.