WG LSA
Link zum Rechtstext | Wassergesetz |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Dieses Gesetz, das für oberirdische Gewässer und das Grundwasser im Sinne des WHG gilt, teilt die oberirdischen Gewässer nach ihrer wasserwirtschaftlichen Bedeutung in zwei Ordnungen ein, legt neben dem Gemeingebrauch erlaubnisfreie Benutzungen fest und regelt die Eigentumsverhältnisse an den Gewässern sowie deren Ausbau- und Unterhaltungspflichten. |
Zusammengefasst in folgenden Summary-Pflichten (Pflichten-Päckchen) | WHG_Sum_MoC |