WasWiSachvStV BW
Link zum Rechtstext | VO Sachverständige Stellen Wasserwirtschaft |
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung bestimmt, dass sachverständige Stellen, die nach Anordnung der Wasserbehörde Stoffe untersuchen, einer Anerkennung bedürfen. Sie gilt für Prüflaboratorien, die Proben entnehmen und physikalisch, physikalisch-chemisch oder chemisch untersuchen – unabhängig von ihrer Rechtsform. Sie regelt die Voraussetzungen der Anerkennung und das Anerkennungsverfahren sowie die Pflichten der sachverständigen Stellen. |