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VO Sachverständige Stellen Wasserwirtschaft

Bezeichnung/Link zum Rechtstext

Verordnung des Umweltministeriums über sachverständige Stellen in der Wasserwirtschaft vom 2. Mai 2001

Kerninhalte

Diese Verordnung bestimmt, dass sachverständige Stellen, die nach Anordnung der Wasserbehörde Stoffe untersuchen, einer Anerkennung bedürfen.

Sie gilt für Prüflaboratorien, die Proben entnehmen und physikalisch, physikalisch-chemisch oder chemisch untersuchen – unabhängig von ihrer Rechtsform.

Sie regelt die Voraussetzungen der Anerkennung und das Anerkennungsverfahren sowie die Pflichten der sachverständigen Stellen.