GEG-DVO BW
Bezeichnung/Link zum Rechtstext | Verordnung der Landesregierung und des Umweltministeriums zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes Baden-Württemberg vom 9. März 2022 |
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Link zum Rechtstext | |
Kerninhalte | Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten für die Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes sowie für Stichprobenkontrollen von Inspektionsberichten über Klimaanlagen bzw. über kombinierte Klima- und Lüftungsanlagen und Energieausweisen nach dem GEG. Der Anwendungsbereich der Verordnung umfasst zudem die Erfüllungserklärungen im Sinne des GEG und Verfahren nach § 103 GEG sowie die Durchführung der Stichprobenkontrollen nach dem GEG. Darüber hinaus umfasst sie auch Übergangsvorschriften für Vorhaben vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung. Die GEG-DVO Baden-Württemberg ersetzt die EnEV-DVO Baden-Württemberg und die Zuständigkeiten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz Baden-Württemberg. |
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